Verfassung
der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
- 01. Januar 2002 -
Vorwort
Die Neuapostolische Kirche versteht sich als die Kirche Jesu Christi gleich den apostolischen Gemeinden zur Zeit der ersten Apostel. Die Grundlage ihrer Lehre ist die Heilige Schrift. Das Ziel der neuapostolischen Glaubenslehre ist die Bereitung gläubiger Seelen auf die Wiederkunft Christi.
Die Neuapostolische Kirche Süddeutschland bildet unter Wahrung ihrer rechtlichen Selbstständigkeit gemeinsam mit den weiteren neuapostolischen Gebietskirchen eine in der Lehre einheitliche, weltweit wirkende Gesamtkirche unter Leitung des Stammapostels als ihrem obersten Geistlichen.
Artikel 1 - Rechtsverhältnisse
Artikel 6 - Der Landesvorstand
Artikel 7 - Die Landesversammlung
Artikel 8 - Kirchliche Amtsträger
Artikel 10 - Vermögen und Finanzen
Artikel 12 - Verfassungsänderung






